Schulferien in Berlin - Osterferien, Pfingstferien, Sommerferien, Herbstferien, Winterferien und Weihnachtsferien

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Schulferien | «Berlin»
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Schulferien in Deutschland

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Feiertage der deutschen Bundesländer

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   Übersicht der Schulferien für alle Bundesländer in Deutschland 2011 und 2012

Schulferien in Berlin

 
WinterferienOsterferienPfingstferienSommerferienHerbstferienWeihnachtsferien
200817.03. - 29.03.13.05.16.07. - 29.08.20.10. - 31.10.22.12.2008 - 03.01.2009
200902.02. - 07.02.06.04. - 18.04.22.05.15.07. - 28.08.19.10. - 30.10.21.12.2009 - 02.01.2010
201001.02. - 06.02.31.03. - 10.04.25.05.07.07. - 21.08.11.10. - 23.10.23.12.2010 - 01.01.2011
201131.01. - 05.02.18.04. - 30.04.03.06.30.06. - 12.08.04.10. - 14.10.23.12.2011 - 03.01.2012
201230.01. - 04.02.02.04. - 14.04.18.05.21.06. - 03.08.01.10. - 13.10.24.12.2012 - 04.01.2013
201304.02. - 09.02.25.03. - 06.04.21.05.20.06. - 02.08.30.09. - 12.10.23.12.2013 - 03.01.2014
201403.02. - 08.02.14.04. - 26.04.30.05.10.07. - 22.08.20.10. - 01.11.22.12.2014 - 02.01.2015
201502.02. - 07.02.30.03. - 11.04.15.05.16.07. - 28.08.19.10. - 31.10.23.12.2015 - 02.01.2016
201601.02. - 06.02.21.03. - 02.04.17.05.21.07. - 02.09.17.10. - 28.10.23.12.2016 - 03.01.2017
201730.01. - 04.02.10.04. - 22.04.26.05.20.07. - 01.09.

> Übersicht der Fest- und Feiertage in Berlin

Sonderregelung in Berlin ab dem Jahr 2009
Für die der evangelischen Religion angehörigen Schülerinnen und Schüler in Berlin besteht am Reformationstag (immer der 31. Oktober des Jahres) und am Buß- und Bettag (Termine stehen oben in der Listenübersicht) keine Verpflichtung zum Besuch der Schule. Zusätzlich wird am Epiphaniasfest ((Heiligen Drei Könige) immer der 6. Januar eines jeden Jahres) auf Anfrage eine zweistündige Unterrichtsbefreiung zum Kirchenbesuch gewährt.

Diese für Berlin geltenden gesonderten Regelungen wurden aus Gründen der Gleichbehandlung der Konfessionen getroffen. Die Inanspruchnahme der Sonderregelung ist freiwillig. Die Erziehungsberechtigten bzw. die mindestens 14 Jahre alten und somit religionsmündigen Schüler können sich auch an diesen beiden Tagen für den Schulbesuch entscheiden.

Wissenswertes über die Ferien / Historie
Das Wort Schulferien hat seinen Ursprung in dem lateinischen Wort feriae. Feriae bedeutet Festtage bzw. Feiertage. Im alten Rom wurde das Wort Feriae als allgemeine Bezeichnung für alle Feiertage genutzt. An diesen Feiertage wurden keine Geschäfte getätigt und man brachte den Göttern Opfergaben dar. An diesen feierlichen Tagen veranstalteten die alten Römer Spiele, feierten Feste und hielten Festgelage. Es gab jedoch auch bereits im alten Rom eine Unterscheidung zwischen Festtagen, Feriae publicae waren die saatlich angeordneten Feiertage, Feriae privatae waren private Fest- und Feiertage die von einzelne Personen, Familien oder Sippen gehalten wurden.

Die modernen Schulferien
Gemeinhin bezeichnet man einzelne Fest- oder Feiertage nicht als Schulferien. Um die schulfreien Tage als Schulferien bezeichnen zu können, ist immer ein längerer zusammenhängender Zeitraum unterrichtsfreier Tage notwendig. Die Ferien erstrecken sich über verschiedene Zeiträume eines Schuljahres: Die längsten Ferien eines Jahres sind die Sommerferien, die kürzesten Schulferien sind die  Herbst- oder Winterferien.

In den Ländern Deutschland, Schweiz und Österreich beginnen und enden die wichtigsten Ferientermine je nach Bundesland oder Kanton zeitversetzt. Durch diese Regelung wird übermäßiger Reiseverkehr auf den Autobahnen und Fernstraßen vermieden. Hotels, Campingplätze und Pensionen in den Urlaubsgebieten werden nicht überlastet, da die touristische Hochsaison über einen längeren Zeitraum verteilt wird.

Die Schulferien für Lehrer
Bei den Lehrkräften werden die Schulferien nicht als Urlaub angesehen. Schulferien sind für Lehrer jedoch eine unterrichtsfreie Zeit. Man erwartet von den Lehrern, das die unterrichtsfreien Tage während der Schulferien für Fortbildungen, Tagungen und Lehrerkonferenzen genutzt werden.

Weiterhin sollten die Lehrkräfte die unterrichtsfreien Tage der Ferien zu dem Abbau der während des Schuljahrs angesammelten Überstunden nutzen. Wie allen nicht selbständigen Angestellten und Beamten besitzen natürlich auch die Lehrkräfte einen Anspruch auf  Erholungsurlaub. Dieser muss von den beamteten Lehrern während der Schulferien genommen werden.

 

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