Schulferien in Rheinland-Pfalz | Winterferien | Osterferien | Pfingstferien | Sommerferien | Herbstferien | Weihnachtsferien | | 2008 | | 12.03. - 28.03. | | 23.06. - 01.08. | 06.10. - 17.10. | 22.12.2008 - 07.01.2009 | | 2009 | | 01.04. - 17.04. | | 13.07. - 21.08. | 12.10. - 23.10. | 21.12.2009 - 05.01.2010 | | 2010 | | 26.03. - 09.04. | | 05.07. - 13.08. | 11.10. - 22.10. | 23.12.2010 - 07.01.2011 | | 2011 | | 18.04. - 29.04. | | 27.06. - 05.08. | 04.10. - 14.10. | 22.12.2011 - 06.01.2012 | | 2012 | | 29.03. - 13.04. | | 02.07. - 10.08. | 01.10. - 12.10. | 20.12.2012 - 04.01.2013 | | 2013 | | 20.03. - 05.04. | | 08.07. - 16.08. | 04.10. - 18.10. | 23.12.2013 - 07.01.2014 | | 2014 | | 11.04. - 25.04. | | 28.07. - 05.09. | 20.10. - 31.10. | 22.12.2014 - 07.01.2015 | | 2015 | | 26.03. - 10.04. | | 27.07. - 04.09. | 19.10. - 30.10. | 23.12.2015 - 08.01.2016 | | 2016 | | 18.03. - 01.04. | | 18.07. - 26.08. | 10.10. - 21.10. | 22.12.2016 - 06.01.2017 | | 2017 | | 10.04. - 21.04. | | 03.07. - 11.08. | | |
> Übersicht der Fest- und Feiertage in Rheinland-Pfalz Anmerkung zu den Ferienterminen in Rheinland-Pfalz Die in der oberen Liste aufgeführten Datumsangaben bedeuten jeweils den ersten und den letzten Ferientag. An den Schulen, an denen 6 Tage pro Woche unterrichtet wird, sind jeweils der erste und dritte Samstag eines jeden Monats und zusätzlich die Samstage vor Fastnacht und vor Pfingsten unterrichtsfrei.
Neben den Herbstferien, Winterferien und Sommerferien sowie den freien Zeiten rund um das Weihnachtsfest, Osterfest und Pfingsten gibt es in Rheinland-Pfalz pro Schuljahr vier bewegliche, zusätzliche Ferientage. Die Terminfestlegung dieser variablen Ferientage übernimmt der Schulleiter und die Schulkonferenz einer jeden Schule selbstständig.
Weitere schulfreie Tage in Rheinland-Pfalz > Übersicht der Fest- und Feiertage in Rheinland-Pfalz
Die Schulferien für Lehrer Bei den Lehrkräften werden die Schulferien nicht als Urlaub angesehen. Schulferien sind für Lehrer jedoch eine unterrichtsfreie Zeit. Man erwartet von den Lehrern, das die unterrichtsfreien Tage während der Schulferien für Fortbildungen, Tagungen und Lehrerkonferenzen genutzt werden.
Weiterhin sollten die Lehrkräfte die unterrichtsfreien Tage der Ferien zu dem Abbau der während des Schuljahrs angesammelten Überstunden nutzen. Wie allen nicht selbständigen Angestellten und Beamten besitzen natürlich auch die Lehrkräfte einen Anspruch auf Erholungsurlaub. Dieser muss von den beamteten Lehrern während der Schulferien genommen werden.
Wissenswertes über die Ferien / Historie Das Wort Schulferien hat seinen Ursprung in dem lateinischen Wort feriae. Feriae bedeutet Festtage bzw. Feiertage. Im alten Rom wurde das Wort Feriae als allgemeine Bezeichnung für alle Feiertage genutzt. An diesen Feiertage wurden keine Geschäfte getätigt und man brachte den Göttern Opfergaben dar. An diesen feierlichen Tagen veranstalteten die alten Römer Spiele, feierten Feste und hielten Festgelage. Es gab jedoch auch bereits im alten Rom eine Unterscheidung zwischen Festtagen, Feriae publicae waren die saatlich angeordneten Feiertage, Feriae privatae waren private Fest- und Feiertage die von einzelne Personen, Familien oder Sippen gehalten wurden.
Die modernen Schulferien Gemeinhin bezeichnet man einzelne Fest- oder Feiertage nicht als Schulferien. Um die schulfreien Tage als Schulferien bezeichnen zu können, ist immer ein längerer zusammenhängender Zeitraum unterrichtsfreier Tage notwendig. Die Ferien erstrecken sich über verschiedene Zeiträume eines Schuljahres: Die längsten Ferien eines Jahres sind die Sommerferien, die kürzesten Schulferien sind die Herbst- oder Winterferien.
In den Ländern Deutschland, Schweiz und Österreich beginnen und enden die wichtigsten Ferientermine je nach Bundesland oder Kanton zeitversetzt. Durch diese Regelung wird übermäßiger Reiseverkehr auf den Autobahnen und Fernstraßen vermieden. Hotels, Campingplätze und Pensionen in den Urlaubsgebieten werden nicht überlastet, da die touristische Hochsaison über einen längeren Zeitraum verteilt wird.
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