Vergiftungen - Heilen mit Pflanzen V
Eine Vergiftung entsteht durch die Aufnahme eines giftigen Stoffes in den Körper. Bei einer Vergiftung muss sofort ein Arzt, Apotheker oder die Notfallstation des nächstgelegenen Krankenhauses alarmiert werden. Bis zum Eintreffen der medizinischen Versorgung keine Milch eingeben und keinen Brechreiz erzeugen, wenn das eingenommene Gift ätzend ist. Sollte der Vergiftete erbrechen, achten Sie darauf, dass die Person frei atmen kann und nicht am Erbrochenen erstickt.
Auf dieser Seite finden Sie Hinweise wie Sie sich bei einer Vergiftung verhalten sollen.
Richtiges Verhalten bei einer Vergiftung
Bei einer Vergiftung sollten Sie sich grundsätzlich folgendermaßen Verhalten:
Bewahren Sie Ruhe! Rufen Sie zuerst eine Beratungsstelle für Vergiftungen, den Hausarzt oder den Notarzt an:
Notarzt Tel: 112
Versuchen Sie folgende Angaben zu machen:
Was ist passiert?
Wer hat sich vergiftet?
Alter der vergifteten Person?
Gewicht der vergifteten Person?
Wie?
Wann?
Wie viel?
Auffällige Erscheinungen beschreiben
Bewusstseinslage und Atemtätigkeit der vergifteten Person
Nur wenn Sie über ausreichende und exakte Informationen Verfügen, können Ihnen die richtigen Anweisungen zur ersten Hilfe gegeben werden.
Immer zuerst unter 112 anrufen und nur danach handeln! Das verhindert Über- und Untertherapien und unnötige Krankenhausaufenthalte.
Die Maßnahmen zur Ersten Hilfe
Orale Aufnahme von Giften (über den Mund)
Je nach Abhängigkeit von der aufgenommenen, giftigen Substanz und nur nach einer vorherigen Absprache mit der Giftzentrale oder dem Hausarzt kann man selbständig folgende Maßnahmen durchführen:
Verdünnen der aufgenommenen Gifte durch die Einnahme von Tee, Wasser oder Saft.
Keine Milch geben
Entschäumen bei schaumbildende Substanzen. Eine Entschäumung kann man mit einer einmalige Eingabe von einem Teelöffel Lefax flüssig oder Sab Simplex erreichen.
Die Bindung der giftigen Substanzen erreicht man durch die Einnahme von Kohle Compretten.
Niemals erbrechen auslösen
Bei Laugen oder Säuren und bei bewußtseinsgetrübten Personen darf kein Brechreiz ausgelöst werden, es besteht die Gefahr der Aspiration des Erbrochenen mit darauffolgenden Lungenkomplikationen.
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